Das Geschlecht ll. von Olten

(Niederbuchsitner - Stamm)

Über den nachgenannten Stamm ist summarisch folgendes  zu erwähnen.

Urs von Arx, I, von Beruf Färber, früher Bürger von Niederbuchsiten, Kt. SO, muss von dem Jahre 1658 von seiner Heimatgemeinde nach Olten gezogen sein; in diesem Jahre nämlich wird er schon als “ Neubürger “ im Oltner Bürgerbuche bezeichnet. Erstmals verheiratete er sich mit Eda von Arx, dem älteren Kinde aus der Ehe des Färbers, Weinschenks und Gerichtssäss Urs von Arx, und der Anna geborene Salbi. Ihre Eltern gehörten dem älteren Geschlechte von Arx zu Olten (Geschlecht I ) an. - Nach dem frühzeitigen Tode seiner Ehefrau Eda - sie starb im Alter von 22 Jahren - ging er seine zweite Ehe mit Katharina Zeltner, von Neuendorf, ein; diese Ehe bleibt kinderlos. - Der Stammhalter dieses Zweiges muss bald nach der Geburt seines Sohnes Urs fortgezogen oder gestorben sein, denn 1664 wird der letztere schon als Waise bezeichnet. - Dieser Stamm weiter zurück zu verfolgen, erübrigt sich, denn die noch vorhandenen Kirchenbücher von Niederbuchsiten beginnen erst mit dem Jahre 1605.

Urs II., von Beruf Färber und Bleicher, verehelichte sich ebenfalls mit einer Tochter vom Geschlechte gleichen Namens, nämlich mit Elisabeth von Arx, welche im Jahre 1677 mit ihrem ersten Kinde starb. - Zweitmals verheiratete er sich ( vor dem Jahre 1680 ) mit einer Anna Maria Karli, von Solothurn, welche im Jahr 1704 starb. Aus dieser zweiten Ehe gingen 13 Kinder hervor. Über sein Leben sei auf die von Pater Alexander Schmid angeführten “ Belege “ verwiesen. Zu bemerken ist dass drei seiner Söhne ebenfalls Bürger von Solothurn waren, nämlich 1) Urs Viktor (* 1689; dieser ist nach Frankreich ausgewandert und dort gestorben; vgl. Nr. 2, Kind 7 ); 2) Joseph ( * 1696, Schuster, † 1771; vgl. Kind 12 ), und 3) Urs Peter ( * 1700, Wollweber, fortgezogen nach Vollmünster in Lothringen und dort 1765 gestorben, vgl. Kind 14 ).

Aus der Ehe des Letztgenannten und seiner Ehefrau, deren Name jedoch unbekannt ist, stammt Johann von Arx ( * 1760; vgl. Nr. 3 ), der noch unmündig ( 5- Jährig ) war, als sein Vater starb. Sein Vater war bereits 60 Jahre alt, als Johann geboren wurde. - Dieses Kind bildet die vierte Generation dieses Stammes, und mit ihm starb dieser Zweig aus.

Im Totenbuch von Solothurn von 1771 wird dies jedoch schon bei Joseph von Arx ( Nr. 2, Kind 12 ) gesagt mit den Worten “ civis ultimus hujus familiae “ ( “ Letzter Bürger dieser Familie “).

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                                                                         Tafel IX

Nr. 1:

von Arx – Von Arx – Zeltner,

Urs von Arx, „ jung Färber „ früher Bürger von Niederbuchsiten, Kt. SO (laut Ehebuch ) , von Kestenholz, Kt. SO ( laut Taufbuch );

I. Ehefrau: Eda geborene von Arx, * 1637, Tochter des Urs von Arx, Färbers, Weinschenks und Gerichtssäss, in Olten und der Anna geborene Salbi ( bgl. Geschlecht I, Nr. 22 ) † 08.03.1659.

II. Ehefrau: Katharina geborene Zeltner, * ?, ursprünglich von Neuendorf Kt. SO

Kind aus I. Ehe:

1.Urs von Arx, Färber und Bleicher, 20.11.1658, verehelicht erstmals mit Elisabeth geborene von Arx, zweitmals mit Anna Maria Karli;  † 1715 vgl. Nr. 2

II. Ehe:

„ Belege: Laut Bürgerbuch 1658 Neubürger. – Scheint fortgezogen und bald gestorben zu sein, denn der Sohn heisst Waislen 1664 und 1675, und heisst immer Eda Sohn, Waisenbuch S. 209. – Da dieses neue Geschlecht bald ausgestorben, so wird es hier zusammengestellt: ( Aufstellung wie nachfolgend )“.

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Nr. 2:

von Arx – von Arx – Karli,

Urs von Arx, * 20.11.1658, † 1715, Färber und Bleicher, Sohn des Urs von Arx, Färbers und der Eda geborene von Arx,  vgl. Nr. 1;

I. Ehefrau: Elisabeth geborene von Arx, * ?, † 26.11.1677 mit ihrem Kinde;

II. Ehefrau: Anna Maria geborene Karli, * ?, † 29.06.1704, ursprünglich von Solothurn,

Kind aus erster Ehe:

1. Anonymus, * 29.06.1704, † 29.06.1704, bei der Geburt mit der Mutter gestorben.

Kinder aus zweiter Ehe:

2. Johann Klaudius Leontz von Arx, * 06.05.1680, † als Kind ( Datum unbekannt )

3. Urs Bernhard von Arx, * 07.10.1683;

4. Georg Werner von Arx, * 15.01.1685;

5. Marie Magdalena Katharina von Arx, * 22.07.1686;

6. Maria Ursula von Arx, * 13.01.1688;

7. Urs Viktor von Arx, * 01.06.1689, † nach dem 19.04.1746, in Frankreich; ebenfalls Bürger von Solothurn, laut Bürgerbuch Solothurn von 1746,

8. Joseph von Arx, * 16.01.1691, † als Kind (Datum unbekannt ).

9. Urs Joseph von Arx, * 06.03.1693, (Zwilling zu Nr. 10 ) † als Kind ( Datum unbekannt)

10. Anna Maria von Arx, * 06.03.1693, ( Zwilling zu Nr. 9 ), † als Kind ( Datum unbekannt)

11. Anna Maria von Arx, * 07.01.1695;

12. Joseph von Arx, * 04.01.1696, †  01.04.1771, Schuster, in Solothurn, ebenfalls Bürger von Solothurn, laut Bürgerbuch Solothurn vom 1746.

13. Maria Esther von Arx, * 24.02.1698;

14. Urs Peter von Arx, * 10.06.1700  Nr. 3. ebenfalls Bürger von Solothurn.

 

„ Belege: Laut Bürgerbuch 1679 Neubürger und jung Färber, dennoch ist er der Sohn des obligen Urs in  Nr. 27, weil er immer unter dem Namen Eda Sohn vorkommt. – 1693 heisst er Färber und Bleicher, wird verklagt, schlägt den ältesten Knaben und entflieht, Amteischrift S. 26 u. – 1695 taubsüchtig, die Frau liederlich, ibi. – 1700 Gant und er in Dürftigkeit, verwirrt, kommt als Verbannter zurück, ibi S. 27 M. – 1701 ist er in Gefangenschaft; die Verwandten bitten mit Verschonung der Galeere, ibi. – Ward nach seiner Gant als Waisenmeister zu Solothurn angenommen und erzog seine Kinder dort, Amteischrift S. 36. – Die Söhne Joseph der Schuster, Urs in Frankreich und Peter in Lothringen, sehen im Beubürgerbuch zu Solothurn 1746.“

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Nr. 3:

von Arx - ?,

Urs Peter von Arx, * 10.06.1700, Wollweber Eltern Nr. 2. † im Jahre 1765 zu Vollmünster in Lothringen;

Ehefrau: Name und Datum unbekannt,

Kind:

1. Johann von Arx, * 1760, meldet sich am 26.06.1786, um das Bürgerrecht von Olten

„ Belege: Laut Amteischrift, S. 36, setzte Peter sich zu Vollmünster in Lothringen und starb dort im Jahre 1765. Sein Sohn Johann war damals ein unmündiges Kind; weil diese nicht mehr zu Solothurn wohnten, so konnte beim Tode Josephs im Totenbuch zu Solothurn 1771 wohl gesagt werde: „ civis ultimus hujus familiae „ ( letzter Bürger dieser Familie).

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