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Vogtei Bechburg

Eine Zusammenstellung des Personals vom Staatsarchiv Solothurn

Inventare und Teilungen Bechburg (17. – 19. JH)

(kurze Geschichte)

Die Vogtei Bechburg bildet sich im Mittelalter im Gäu aus recht komplizierten Herrschaftsverhältnisse heraus. Das Gäu (verkürzte Form des Namens des alten Buchsgaues) bildete das Kernstück der Landgrafschaft Buchsgau. Ursprünglich scheint die Landgrafschaft im Buchsgau ein Reichslehen gewesen zu sein. Im Jahre 1080 schenkte Kaiser (Kocher, Urkundenbuch I., König!) Heinrich IV. die Grafschaft Buchsgau dem Bischof von Basel. Mit der Ausübung der landräflichen Rechte belehnte der Bischof wiederum die Grafen von Froburg. Sie schienen aber schon bald darauf ihre Rechte ihrer  seits wieder verliehen zu haben, und zwar an ihre Untervasallen die Grafen von Bechburg. Die Freiherren von Bechburg waren eng verwandt mit den Grafen von Falkenstein. im 13. Jahrhundert zerfiel der Buchsgau in kleine Twing- und  Grund- herrschaften. Nach der Spaltung des Geschlechts von Bechburg in die Linien Bechburg und Falkenstein wählten die Bechburger (Conrad II.) als Lehensträger der Herrschaft Falkenstein den östlichen Teil des Mittelgäus, das spätere Äussere Amt oder Mittelamt (Egerkingen, Härkingen, Neuendorf),Wolfwil(gehörte bis 1527 oder 1540 zur  Vogtei Falkenstein, dann zur Vogtei Bechburg) und die Burg Neu- Falkenstein sowie später die Herrschaft Neu- Bechburg mit Oensingen. Als sie dann ihren Hauptsitz aus dem Gäu ins Thal verlegten, wurden Egerkingen, Härkingen, Neuendorf und Wolfwil zu einem Anhang der Burg Neu - Falkenstein, allmählich das Äussere Amt genannt. Die Falkensteiner (Rudolf I.) übernahm die Burgen Alt- Falkenstein und Alt- Bechburg (vorderes Haus) mir Nieder- und Oberbuchsiten sowie Kestenholz (auch Oberkappel genannt). Nach dem Aussterben der Froburger wechselten die Herrschaften und Burgen ihre Herren. 1415 verkaufte Konrad von Laufen Bern alle seine Rechte auf Neu- Bechburg (Oensingen). Die Grünenberger verkauften 1416 die beiden Buchsiten und Kestenholz der Stadt Bern. Das Äussre Amt kam nach dem Aussterben der Bechburger (Schlacht bei Sempach) und nach folgenden, jahrelangen Rechtsstreitigkeiten unter den Erben 1402 bzw. 1417 an Solothurn. Während im Äusseren Amt Falkenstein Solothurn allein gebot, herrschte Bern allein über Neu- Bechburg. Die beiden Buchsiten und Kestenholz waren wiederum strittig zwischen Bern und Solothurn. Offenbar schon 1415 nahm Bern Solothurn in die Mitherrschaft über Neu- Bechburg und 1416 fügte es die beiden Buchsiten und Kestenholz ebenfalls der gemeinsamen Herrschaft hinzu. Diese führte fortan nach dem Sitz ihres Vogtes den Namen Bechburg. 1527 (oder 1540 laut Ferd. Eggenschwiler, Die territoriale Entwicklung S.122) wurde Wolfwil an Bechburg zugewiesen. Die Reihe der bernisch – solothurnischen Vögte begann 1415 mit einem Berner. 1427 verzichteten die Falkensteiner auf ihre Ansprüche in der Landgrafschaft Buchsgau. Solothurn und Bern einigten sich auf eine Teilung. Im Thal herrschte Solothurn allein und erhielt auch allein die Landgrafschaft. Die Herrschaften Bipp und Bechburg verwalteten beide Städte zusammen. 1459 schlug Bern vor die beiden Herrschaften zu teilen. In den Verhandlungen von 1463 wählte Solothurn Bechburg. 1466 waren die definitiven Marchen zwischen den beiden Herrschaften bereinigt. Damit war das ganze Gäu nun ausschliesslich solothurnischer Herrschaftsgebiet geworden. Seit 1463 amteten nur noch solothurnische Vögte auf Schloss Bechburg.

Bis zum Jahre 1798 bestand die Vogtei Bechburg aus zwei Ämtern, die je ein Gericht bildeten:

Oberes Amt (Gericht Oensingen): Oensingen(Bienken) mit Schloss Neu- Bechburg, Oberbuchsiten, Niederbuchsiten, Kestenholz und Wolfwil. Das Obere Amt setzt sich historisch gesehen aus zwei herrschaftlichen Komplexen zusammen: der Herr - Schafte Neu- Bechburg mit Oensingen und Bienken und aus dem geschichtlich immer zusammenhängenden Komplex der Dörfer Ober- und Niederbuchsiten und Kestenholz, der jedoch nie einen speziellen Namen trug.

 Bechburg 1-1

 Die Bechburg

Neu- Bechburg ob Oensingen wurde wahrscheinlich von den Landgrafen des Buchsgaues erbaut. 1313 war die Burg Eigengut der Grafen von Froburg. Als froburgisches Eigengut ging die Herrschaft Neu- Bechburg, die mit der heutigen Gemeinde Oensingen identisch war, nach dem Aussterben der Froburger in Jahre 1366 (oder 1367?) an Rudolf von Nidau, 1375 an dessen Tochter Verena, 1376 an deren Schwester Anna, verheiratete Kiburg, und 1385 an Österreich. Österreich verpfändete Neu- Bechburg schon 1386 zuerst an einige Basler Bürger, kurz darauf an die Grafen von Kiburg. Durch Weitergabe der Verpfändung kam die Herrschaft an Graf Bernhard von Thierstein- Pfeffingen. Von ihm lösten die Kiburger 1400 das Pfand zurück, verkauften es aber 1405 an den Basler Zunftmeister Konrad von Laufen (zusammen mit der Herrschaft Fridau), 1411 erwarb Bern von Graf Egon von Kiburg das Recht, die beiden verpfändeten Herrschaften (Neu- Bechburg und Fridau) wieder einzulösen. Im Jahre 1415 verkaufte Konrad von Laufen der Stadt Bern alle seine Rechte auf diese Herrschaft. Ober- und Niederbuchsiten sowie Kestenholz (auch Oberkappel genannt). Ursprünglich gehörte beide Buchsiten und Kestenholz (Oberkappel) dem Hofstifte Basel und wurde mit der Landgrafschaft Buchsgau tu Lehen gegeben. Von den Landgrafen wurden die Dörfer und Rechte weiter verliehen. Dem neuen Besitzer mussten die Dorfbewohner als „Gottesleute von Basel“ den Treueid schwören. Sie befanden sich als bischöfliches Lehen in der Hand der Froburger. Nach deren Aussterben gingen sie zunächst an Graf Rudolf von Nidau, 1375 an Graf Simon von Thierstein, 1380 an den Freiherrn Heinzmann von Grünenberg, Herrn zu Aarwangen, über. 1411 erwarb Solothurn von Graf Otto von Thierstein das Lösungsrecht für die drei an sie Grünenberger verpfändeter Dörfer, doch 1416 verkaufte Wilhelm von Grünenberg die drei Dörfer der Stadt Bern, ohne auf Solothurns Ansprüche Rücksicht zu nehmen. Während Bern allein über Neu- Bechburg (Oensingen) herrschte, nahm Bern offenbar schon 1415 Solothurn in die Mitherrschaft über Neu- Bechburg und 1416 fügte es Ober- und Niederbuchsiten sowie Kestenholz ebenfalls der gemeinsamen Herrschaften hinzu.

Niederamt (Gericht Hägendorf): ursprünglich Fridauer Amt genannt, mit Boningen, Fulenbach, Gunzgen (Niederdorf), Hägendorf, Kappel, Rickenbach und Wangen. Über die Frühgeschichte der Gegend ist urkundlich nichts bekannt. Als früheste Herren des Umkreises erscheinen die Grafen von Lenzburg im 11. Jahrhundert, die zu diesem Besitz vermutlich als Erben der ihnen vorausgehenden Grafen von Aargau gekommen waren. In der Mitte des 12. Jahrhunderts, ging der Besitz der Lenzburger im Buchsgau an die Froburger über. Der Aufstieg der zur Grafenwürde gelangten Bechburger im 12. Jahrhundert, die mit ihrem Besitz die Froburgischen Herrschaftsgebiete um Bipp und Neu- Bechburg, einerseits, Olten und Zofingen anderseits auseinander schnitten, scheint zu einem Machtkampf zwischen Froburgen und Bechburgern um die Vormacht im Buchsgau geführt zu haben. Mit dem Übergang vom 12. ins 13. Jahrhundert dürfte der Machtkampf entschieden sein. Die Froburger setzten sich als Herren des Buchsgaus durch; sie beließen ihre Rivalen jedoch nicht nur ihre angestammten Güter, sondern beliehen sie zudem noch mit zahlreichen andern Herrschaftsrechten, die sie selber von dem Bischof von Basel zu Lehen trugen. Im 13. Jahrhundert ging den die Macht der Froburger zurück, nicht zuletzt infolge der mehrfachen Teilung in die Linien Zofingen, Waldenburg und Neu- Homberg. Als die Zofinger Linie zu Beginn des 14. Jahrhunderts ausstarb, schließ der Haupterbe Graf Volmar von Froburg - Waldenburg eine Familienallianz mit dem aufstrebenden Hause Neuenburg-Nidau. Im Buchsgau überließen die Froburger die Machtausübung dem Grafen von Nidau. Eine moderne von diesen eingeführten Verwaltungsstruktur führte dazu, dass froburgischen Besitzungen im Buchsgau  in die fünf nidauischen Ämter Bipp, Erlingsburg, Neu- Bechburg, Fridau und Froburg zusammen gefasst wurden. Als wenige Tage nach dem ersten Durchzug der Gugler Graf Rudolf von Nidau bei der Verteidigung von Büren erschossen wurde, fielen die nidauischen Besitzungen im Buchsgau, darunter auch das Amt Fridau, zunächst an seine Schwester Verena. Schon 1379 verpfändete diese sie an ihre Schwester Anna, vermählt mit Graf Hartmann von Kiburg. Im Jahre 1405 wurden Bechburg und Fridau von den Kiburgern dem Basler Zumpftmeister Konrad von Laufen verpfändet; von hier an scheint die bis 1798 dauernde Verbindung der beiden Ämter zu datieren. Schließlich kam die Herrschaft im Jahre 1463 an Solothurn. Im Laufe des 15. Jahrhunderts verlor das Amt auch seinen Namen; er wurde ersetzt durch die Bezeichnung „Niederes Amt Bechburg“.

Hier eine Foto aus dem Buch “Solothurn Bild eines Kantons”

                             Vogteikarte 1650   

Eine Vogteienkarte aus dem Jahre 1690

Mittelamt: (Gericht Egerkingen) auch das Äussere Amt Falkenstein bezeichnet: mit Egerkingen, Neuendorf(Werd), Härkingen. Das Mittelamt gehörte zwar geografisch zum Gäu, verwaltet wurde es aber durch den Vogt auf Falkenstein. Die Dörfer Egerkingen, Härkingen Neuendorf und Wolfwil ( bis 1527 oder 1540) bildeten, zusammen mit den südlich der Aare gelegene Dörfern Wynau und Roggwil, den Kern des ursprünglichen Eigenbesitz der Freiherren von Bechburg (laut H. Sigrist, 500 Jahre Solothurner Gäu; hingegen laut Fred. Eggenschwiler, Die territoriale Entwicklung, S.125, als Eigengut der Grafen von Falkenstein!) Als die Bechburger gegen Ende des 12. Jahrhunderts in den Besitz umfangreicher bischöflicher Lehen im Thal und der beiden Burgen Alt- und Neu- Falkenstein gelangten, verlegten sie ihre Hauptsitze aus dem Gäu ins Thal. Egerkingen, Härkingen, Neuendorf und Wolfwil wurden zu einem Anhang der Burg Neu- Falkenstein, weshalb sie allmählich zu dem Namen Äussere Amt Falkenstein oder einfach Äusseres Amt kamen.

  Neu Falkenstein

Mit Neu- Falkenstein wurden auch das Äussere Amt 1380 von Freiherrn Henmann von Bechburg an den Edelknecht Rutschmann von Blauenstein verpfändet, der aber auch das Recht der Wiedereinlösung des Pfandes an Graf Walraf von Thierstein - Pfeffingen abtrat. In der Schlacht bei Sempach tödlich verwundet, starb Henmann von Bechburg als letzter männlicher Spross seines Geschlechts. Nach seinem Tode kam es zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben. Erbansprüche auf Burg und Herrschaft Neu - Falkenstein erhoben Graf Bernhard von Thierstein, Walrafs Sohn, Rutschmann von Blauenstein, des Verstorbenen Schwester Margret von Bechburg, Gemahlin des Hans von Heidegg, Herrn zu Kienberg. Als das angerufene österreichische Gericht in Ensisheim wie das Lehengericht des Bischofs von Basel die Erbansprüche Bernhards von Thierstein und der Margreth von Bechburg schützten, stellte sich Hans von Blauenstein unter den Schutz von Bern und Solothurn und verkaufte 1402 seine Pfandrechte auf Neu - Falkenstein an Solothurn. Nachdem Bernhard von Thierstein auf seine Ansprüche gegenüber Solothurn verzichtete, führten Margreth von Bechburg und ihr Gemahl ihren Prozess vor verschiedenen Instanzen weiter und brachten Solothurn sogar in die Reichsacht. Erst 1417 kam eine Verständigung zustande, indem Solothurn an Margreth von Bechburg gegen ihre formelle Verzichterklärung auf Neufalkenstein 500 Gulden auszahlte. Während u

 
m 1415 Bechburg und Fridau Bern allein gehörten, gebot Solothurn allein im Äussern  Amt Falkenstein. Das rein solothurnerische Äussere Amt Falkenstein trennte 1416 die Herrschaft Bechburg (Neu- Bechburg und Fridau) in zwei nicht zusammenhängende Teile, bis dann 1527 (oder 1540?) die Zuweisung von Wolfwil an Bechburg im Süden eine schmale Verbindungsbrücke schlug. Das Mittelamt gehörte bis 1798 zur Vogtei Falkenstein. Während fast 400 Jahren mussten die Leute aus dem Äussern Amt, wenn sie mit dem Vertreter der Obrigkeit reden wollten, den weiten Weg nach der Burg Neu - Falkenstein bei Balsthal zurücklegen, obschon Neu- Bechburg in ihrer Nähe stand.  Vogtei bis 1798

 Vogtei bis 1798 - 1803

In der Zeit der Helvetik (1798 – 1803) bildete die Vogtei Bechburg einen Teil der Distrikte Balsthal und Olten.

Während das Niederamt  Bechburg (Fridaueramt) dem Distrikt Olten zugeschlagen wurde, bildeten das Mittelamt (Äusseres Amt Falkenstein) und das Obere Amt Bechburg einen Teil des neuen Distrikts Balsthal. Die neue Verfassung von 1803 teilte den Kanton Solothurn nach helvetischem Muster in 5 Bezirke ein. Die ganze Verwaltung und die eigentliche Gerichtsorganisation fußten aber nicht auf dem Bezirk, sondern auf der Amtei, die durch eine Teilung der Wahlbezirke entstanden war. Die Amtei bildete somit einen Verwaltungs- und Gerichtsbezirk. Die Amteien entsprachen den früheren Vogteien. Das Gebiet der ehemaligen Vogtei Bechburg fiel zur Hälfte an Falkenstein (Oberes Amt) und Olten (Niederamt). Durch die Zusammenlegung der früheren Vogteien entstanden im Kanton Solothurn – mit Einbezug der Stadt Solothurn- 9 Amteien.

Vogtei Balsthal 11

Das Obere Amt der früheren Vogtei Bechburg löste sich in späterer Zeit wieder vom Falkenstein (Thal) und es bildete sich der Bezirk Gäu (genaues Entstehungsdatum bleibt noch offen!).

Vogtei bis Balsthal

Darstellungen (Auswahl).

Altenburger, Dieter: Der Oberamtmann im Kanton Solothurn. Unter vergleichbarer Berücksichtigung der Kantone Aargau, Bern, Fribourg, Luzern, Waadt, und Zürich  (Reihe ll Europäische Hochschulschriften Bd.679). Bern 1988.

Amiet, Bruno: Solothurnische Geschichte Band l Solothurn 1952.

Eggenschwiler, Ferdinand: Die territoriale Entwicklung des Kantons Solothurn. Solothurn 1916.

Kocher, Alois: Der Buchsgau. Dekanat und Kirchen. In: Jahrbuch für Solothurnische  Geschichte 39 (1966) S. 5-211.

Sigrist, Hans: 500 Jahre Solothurner Gäu. In: Heimat und Volk 1963 6. Jahrgang Nr. 7/8

Sigrist, Hans: Vom Zwölfern, Vierern, Dorfsecklern, Scheidleuten und andern. In: Lueg nit verby 129 (1960) S. 53-62.

Sigrist, Hans: Stadt und Amt Fridau. In: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte 44(1971) S. 57ff.

Sigrist, Hans: Die Freiherren und Grafen von Bechburg / Falkenstein und ihre Burgen. In: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte 65 (1992) S. 107ff.

Wyss – Hof, Hermann: Geschichte aus dem Fridaueramt: In Historische Mitteilung 1909, 3. Jahrgang Nr.6

 

Der Archivbestand „ Inventare und Teilungen Bechburg“

Das Stadtrecht von Solothurn von 1604 enthält Satzungen und Ordnungen betreffend die Errichtung von Inventaren und Teilungen auf dem Gebiete des Stadtstaates Solothurn. Weitere obrigkeitlichen Beschlüsse sind in den Ratsprotokollen des 17. und 18. Jahrhunderts zu finden. Die meisten nach dem Tode einer Person in ihrem Heimatort bzw. Wohnort aufgezeichneten Protokolle wurden im Archiv der entsprechenden Verwaltung verwahrt. Die vorwiegend erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts einsetzenden Inventare und Teilungen wurden in der Vogtei Bechburg auf der Landschreiberei errichtet und aufbewahrt. Das Kluser Schloss (alt Falkenstein) diente über zwei Jahrhunderte lang als Amtssitz der Landschreiber der Herrschaften Falkenstein und Bechburg. Dem Landschreiber oblag die rechtliche Verurkundung aller Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte, Eheverträge, Teilungen, Inventare, Gült und Schuldbriefe und anderer zivilrechtlicher Verträge (H. Sigrist, Die Landschreiber zu Klus, in: Jahrbuch für solothurnische Geschichte 52 (1979) S. 233ff. Der heute insgesamt 67 Bände umfassende Bestand befand sich bis 1941 in Balsthal. Am 22. Juni 1926 wurde der Solothurner- und Baselbieter - Jura im Gebiete des Passwang und Belchen von starken Gewittern heimgesucht. Besonders stark gelitten haben Balsthal, Holderbank, Mümliswil und einige Gäuergemeinden. Das Archiv (Magazinraum) im Amtshaus Balsthal wurde überschwemmt und fast alle darin aufbewahrten Dokumente wurden stark beschädigt. Ein Teil konnte nicht mehr gerettet werden. Die restlichen im Wasser gelegenen Bände wurden leider nicht fachgerecht restauriert. So blieben sie wohl unbenutzt in einem katastrophalen Zustand bis 1941 in Balsthal aufbewahrt. Nach der 1941 erfolgten Räumung in den Archiven der Amtshäuser wurden sie ins Rathaus in das Staatsarchiv in Solothurn geholt und im Estrich eingestellt. Wie viele Bände dieses Bestandes damals der Überschwemmung und ihrer Folgen zum Opfer fielen, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Die meisten Bände sind heute in einem sehr schlechten Zustand, die darin enthaltenen Protokolle sehr oft entweder unleserlich oder sind verloren gegangen.

Gäu (Bezirk)

 Gaeu 1-1

Das Wappen des Bezirks Gäu stammt vermutlich von den Bechburger ab. Habe in den Zürcher Wappenrollen das Wappen der Bechburger gefunden. Es hat die gleichen Farbgebung wie das heutige Gäuerwappen

 Bechburger  

Der Bezirk Gäu oder Bezirk Balsthal- Gäu ("das Gäu" genannt) im Kanton Solothurn ist Teil des solothurnischen Gäus und wird im Norden durch die erste Kette des Juragebirges begrenzt, im Süden durch die Aare. Er wird von den zwei wichtigsten Autobahnen der Schweiz durchschnitten: der Ost-West-Achse A1 und der Nord-Süd-Achse A2, die sich im Autobahndreieck Härkingen kreuzen. An den Autobahnen und der Eisenbahnlinie haben sich in den letzten Jahrzehnten verschiedene Logistikzentren angesammelt. Abseits der Hauptverkehrsachsen hat das Gäu seinen ländlichen Charakter weitgehend bewahrt.

Der Bezirk gehört zur Amtei Thal- Gäu. Bezirkshauptort ist Oensingen, Hauptort der Amtei ist Balsthal im Bezirk Thal. Der Bezirk ist nicht zu verwechseln mit der früheren Grafschaft Buchsgau, die auch Teile des heutigen Bezirks Olten umfasste, siehe Solothurnisches Gäu.

Der Bezirk ist 62.02 km² gross, zählt 23112 Einwohner (Ende 2022) und besteht aus folgenden Einwohnergemeinden:

  

Wappen

Name der Gemeinde

Einwohner
(31.12. 2022)

Fläche
in km
²

Egerkingen

4242

6.93

Härkingen

1771

5.57

Kestenholz

1909

8.59

NeuendorfUnbenannt4

2384

7.13

Niederbuchsiten

1300

5.49

Oberbuchsiten

2358

9.39

Oensingen

6736

12.03

Wolfwil

2412

6.89

            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kanton Solothurn mit den 10 Bezirken

 10 Bezirk Karte

Der Bezirk Gäu mit den 8 Gemeinden

Bezirk Gäu 

 

Gebietsunterteilung

Im lokalen Sprachgebrauch wird die Region in folgende drei Gebiete unterteilt:

Lokale Übernamen der Bewohner

Jedes Dorf im Gäu besitzt einen inoffiziellen Übernamen, auf den die Bewohner heute noch mehr oder weniger stolz sind und der vor allem in der Fastnachtszeit immer noch verwendet wird:

Literatur

 

Die Vielfalt der Solothurner Münzerei sowie die verschiedenen Litermasse und Längenmasse

Früh- und Hochmittelalter

Die Grundlage des Münzwesens wurde von den Karolinen geschaffen

1 Pfund = 20 Schilling
1 Schilling = 12 Pfennige

In Romanischen Ländern hielten sich die altrömischen Einheiten.
Libra = Französischer Livre ..?

Das Pfund geht zurück auf pondus = Gewicht
Pfennig ist vermutlichj auf pannus (Tuch) zurückzuführen.

In Solothurn blieb die Einteilung Pfennig / Schilling / Pfund bis 1798 die Grundlage des Münzwesens.

Münzstätten

Im SpätMA vermochten sich die Städte Basel, Zürich, St. Gallen und Schaffhausen im Münzwesen zunehmend gegen ihre geistl. Stadtherrschaft durchzusetzen. Als weitere Städte begannen im 13. Jh. Bern und Solothurn, im 15. Jh. Freiburg und Luzern zu prägen. Vom 13. Jh. an eröffneten Adelsherrschaften eigene Münzenstätten, so die Gf. von Kyburg (Diessenhofen) und Neu-Kyburg (Burgdorf, Wangen an der Aare), die Gf. von Toggenburg, die Gf. von Frohburg (Zofingen), die Gf. von Habsburg-Laufenburg (Laufenburg, Rheinau), die Gf. von Neuenburg und die Gf. bzw. Hzg. von Savoyen (Nyon, Saint-Maurice, später Cornavin-Genf). In Basel liessen die deutschen Könige 1429-1516 in einer eigenen Münzstätten Goldgulden herstellen.

Es gab verschiedene Münzeinheiten


 1. Der Fünfer, 2. Der Vierer 3. Der Kreuzer 4. Der Plaphart, 5. Der Dicken, 6. Gulden

Solothurn 15 Jahrhundert ein fünfer      Solothurner 15 Jahrhundert

   1. Der so genannte Fünfer um 1500

Solothurner Vierer  

2. Der so genannte Vierer 1790

Solothurner Kreuzer 1562

3. Der Solothurner Kreuzer 1562

Der Dicken

 4. Der so genannte Dicken ohne Jahresangabe aber vermutlich (16 Jahrhundert)

Das so genannte Solothurner Geld

 Solothurner Batzen 1760 20 Kreuzer   

Solothurner Batzen 1760 (20 Kreuzer)

Solothurner 5 Batzen 1794 20 Kreuzer 

Solothurner 5 Batzen 1794

Solothurner10 Batzen 

Solothurner 10 Batzen 1794

 Solothurner 20 Batzen 1795 1

Solothurner 20 Batzen 1795

 4 Franken 1-3 1813

Solothurner 4. Franken Stück aus dem Jahre 1813

Die Fotos von den zahlreichen Münzen des Kantons Solothurn stammen alle aus dem Internet.

Noch ein Wort zu unserem Schweizer Franken

Schweizer Franken

Der Schweizer Franken (französisch: franc suisse; italienisch: franco svizzero; rätoromanisch: franc svizzer) ist die Währung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Er wird in 100 Rappen (frz. centimes, ital. centesimi, rät. raps) unterteilt. Seine ISO-Abkürzung ist CHF, das Währungszeichen SFr. (kurz Fr.).

Geschichte

Bis 1798 war die Ausgabe von Münzen Sache der Kantone. Mit der Helvetik wurde erstmals eine gesamtschweizerische Währung eingeführt, welche bereits den Namen „Franken“ trug. Mit der Mediation von 1803 ging aber die Münzhoheit an die Kantone zurück.

Nachdem 1848 die Schweiz als Bundesstaat geschaffen wurde, war wieder der Bund für die Währung zuständig. Josef Munzinger von Olten Kt. SO Vorseher des Finanzdepartements, und in dieser Funktion oblag es ihm, ein eidgenössisches Münzsystem aufzubauen. Nach hartem Ringen setzte sich 1850 das von Munzinger vertretene Frankensystem durch. Vorbei war nun der Münzwirrwarr mit den 500 verschiedenen kantonalen Münzen. 1850 wurden die ersten eidgenössischen Silbermünzen mit der sitzenden Helvetia geprägt, und in den folgenden Monaten wurden 66 Millionen kantonale Münzen nach einem gerecht berechneten Schlüssel umgetauscht. Ab 1850 ließ dieser Münzen prägen und herausgeben. Von 1865 bis 1927 war die Schweiz Mitglied der Lateinischen Münzunion, was bedeutete, dass Gold- und Silbermünzen aus Frankreich, Belgien, Italien und Griechenland in der Schweiz als offizielle Zahlungsmittel zirkulierten. Die Münzen werden von der offiziellen Münzstätte der Schweizerischen Eidgenossenschaft (swissmint) hergestellt.

Vor 1852 war die Hauptwährung der Gulden (fl.), welcher wie folgt geteilt wurde: 1 fl. = 15 Batzen = 20 Groschen = 60 Kreuzer (X‘) = 240 Pfennige = 480 Heller. Daneben kursierten auch andere Währungen, z.B. der Brabanter Taler (= 2 fl. 42 Kreuzer = Fr. 5.72). 1852 wurde gerechnet: 33 Gulden sind 70 Franken neuer Währung (1 Franken = 0,4714 Gulden).

Banknoten wurden zuerst von Geschäfts- und Kantonalbanken herausgeben; 1907 erhielt die neu gegründete Schweizerische Nationalbank als Zentralbank das alleinige Recht zur Banknotenausgabe (Notenmonopol). Die umgehend eingeführte erste Serie (Interimsnoten) basierte noch auf Entwürfen aus dem Ausland, ergänzt durch Schweizer Hochheitszeichen. 1909 druckte Orell Füssli probeweise Banknoten für die SNB, die basierend auf inländischen Entwürfen von mehreren Druckereien hergestellt und ab 1911 von der SNB als zweite Serie eingeführt wurden. In den 1970ern wurde mit der sechsten Serie die Sicherheitsdruck-Abteilung von Orell Füssli alleinige Druckerei für sämtliche Schweizer Banknoten.

Schweizer Franken ausserhalb der Schweiz 1924 wurde der Schweizer Franken auch in Liechtenstein eingeführt, wo er die Österreichische Krone ablöste. Einen offiziellen Währungsvertrag mit der Schweiz schloss Liechtenstein jedoch erst am 19. Juni 1980 ab ("Währungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein", SR 0.951.951.4).

Die amtliche Währung der italienischen Exklave Campione d'Italia ist der Schweizer Franken. Büsingen am Hochrhein benutzt den Euro als die amtliche Währung; gehandelt wird jedoch eher mit dem Schweizer Franken.

Münzen

Folgende Münzen werden bis heute geprägt:

  

Nennwert

Motiv

Metall

ø Gewicht

5 Rappen

Libertas-Kopf

Aluminiumbronze

17 mm  1.8 g

10 Rappen

Libertas-Kopf

Kupfernickel

19 mm  3 g

20 Rappen

Libertas-Kopf

Kupfernickel

21 mm  4 g

½ Franken

Stehende Helvetia

Kupfernickel

18 mm  2.2 g 

1 Franken

Stehende Helvetia

Kupfernickel

23 mm 4.4 g

2 Franken

Stehende Helvetia

Kupfernickel

27 mm 8.8 g

5 Franken

Alphirte (oft als Wilhelm Tell gedeutet)

Kupfernickel

31 mm 13.2g

                

Die Landesbezeichnung ist auf allen Münzen mit „Confoederatio Helvetica“, dem lateinischen Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, oder „Helvetia“ angegeben.

Die ältesten heute noch gültigen Münzen sind die 10-Rappen-Münzen aus dem Jahre 1879. Sie gehören somit zu den ältesten noch gültigen Münzen weltweit. Bis heute weisen sie das gleiche Motiv und die gleiche Legierung (Kupfernickel) auf. Die 2-Franken-Münzen werden - als älteste - seit 1874 bis heute im gleichen Motiv geprägt. Die Ausgaben bis 1967 wurden jedoch auf Grund ihrer Silberlegierung (heute: Kupfernickel) zurückgezogen, da die Silberlegierung den Nominalwert überstieg. Dasselbe geschah gleichzeitig mit allen Münzwerten ab -.50 aufwärts. Seit 2004 wurden zudem die aus Reinnickel bestehenden 20-Rappen-Münzen der Jahre 1881-1938 aus dem Verkehr gezogen, da Automaten diese nicht erkennen können. Heute sind alle Münzen mit Ausnahme der 5-Rappen-Münze (Aluminiumbronze) in Kupfernickel legiert. Das Einrappenstück, das im Zahlungsverkehr schon lange keine Rolle mehr spielte und dessen Herstellungskosten 11 Rappen betrugen, wurde per 1. Januar 2007 ausser Kurs gesetzt. Das bis 1974 geprägte Zweirappenstück wurde bereits 1978 aus dem Zahlungsverkehr genommen. Gleichzeitig mit der Abschaffung des Einräpplers wurde auch die Abschaffung des Fünfräpplers diskutiert. Da die Reaktionen darauf mehrheitlich negativ waren und unter anderem ein Preisanstieg befürchtet wurde, liess man diese Pläne fallen.

Sondermünzen

Die Schweiz gibt seit 1936 gelegentlich und seit 1974 jährlich Sondermünzen heraus. Bis 1991 handelte es sich dabei um Fünffrankenmünzen, die in ihren technischen Daten mit den Kursmünzen identisch waren und kursgültig waren, auch wenn sie selten im Zahlungsverkehr anzutreffen waren. Heute werden Nominale zu 10 Franken (Bimetall), 20 Franken (20 g Silber) und 50 Franken (11,29 g Gold, wird nur über dem Nennwert verkauft) geprägt. Ihr Nennwert ist gesetzlich garantiert, für den allgemeinen Zahlungsverkehr sind sie jedoch nicht zugelassen.

Der "Währungsvertrag Schweiz - Liechtenstein" von 1981 erlaubt es Liechtenstein mit Genehmigung des Eidgenössischen Finanzdepartementes, eigene Münzen zu prägen und diese in Umlauf zu setzen. Dies ermöglicht Liechtenstein, Sondermünzen zu besonderen Anlässen zu prägen. Als Zahlungsmittel sind diese jedoch nur in Liechtenstein gültig.

Bei den Hohlmassen war ebenfalls eine verwirrende Vielfalt auszumachen.

Das Solothurner Mäss umfasste ca. 13 1/4 Liter, dieses war eingeteilt in 4 Immi zu ca. 3 1/4 Liter.
1 Immi erfuhr eine Einteilung in 4 Schüsseli von ca. 0,8 Liter


Für die Stadt Solothurn und die 4 umliegenden Vogteien waren folgende Masse massgebend:

2 Mäss waren ein Vierdung zu 26 1/2 Liter
8 Mäss ein Viertel zu 106 Liter
12 Mäss ergaben ein Mütt (auch Sack genant) zu 159 Liter
4 Viertel oder 32 Mäss ergaben einen Malter (424 Liter)

In den Vogteien Falkenstein. Bechburg und Olten galt


1 Gäuviertel = 2 Solothurnische Mäss = 26 1/2 Liter = also ein Vierdung nach Solothurnischer Rechnung


Achtung: die Gäuviertel wurden oft auch nur Viertel genannt.
4 Gäuviertel ergaben einen Gäumütt = 106 Liter


Die Schwarzbueben hatten die Basler Masse übernommen. In Basel galt eine andere Grundeinteilung


1 Seester = ca. 17 Liter
8 Seester = einen Sack zu 137 Liter
2 Säcke (16 Seester) einen Viernzahl zu 274 Liter


Im Niederamt rechnete man mir Aargauer Massen (Stift Schönenwerd)


Das Aargauer Malter hatte 360 Liter
Dieses war in 4 Teile eingeteilt: 4 Mütt zu 90 Liter
Dann zu 4 Viertel zu 22 1/2 Liter.
Weiteres Mass: Viernzahl zu 289 Liter = gleich wie das Basler Rittermäss


Masse bei Flüssigkeiten


Südlich vom Jura: 1 Solothurner Mass = 1,6 Liter (= Tagesmass eines Mannes - Prost !)
100 Mass ergab einen Saum zu 160 Liter
1 Saum wurde noch unterteilt in 2 Lagel / Fässlein
Kleinere Mengen: der Schoppen zu 8 Deziliter
Schöpplein zu 4 Deziliter


Dazu die Basler Masse für das Schwarzbuebenland


1 Mass = 1,53 Liter
Der Basler Saum war 96 Mass = 147 Liter
Das Saum teilte man in 3 Ohm zu 49 Liter
 

Grundeinheit: Für die Längenmasse war die Grundeinheit der Schuh oder auch Fuss genannt.

Kleineres Mass

 

1 Fuss = ca. 293 mm

hat 12 Zoll

zu 12 Linien

1 Zoll = 24,5 mm

1 Linie = ca. 2 mm

 

 

 

 

 

Grösseres Mass

 

1 Schritt

= 2 Fuss  = 1 Fuss = 58,6 cm

1 Klafter

6 Fuss = 1,76 m

Rute

10 Fuss = 2,93 m

 

 

 

 

 

Masse von Tüchern

 

1 Elle = 54 cm

1 Stab = 2 Ellen= 108 cm

Abweichung im Schwarzbuebenland

1 Fuss = 298 mm

1 Elle = 51 cm

1 Stab = 2 Ellen = 102 cm

         

 

 

 

 

 

 

 

Flächenmasse

1 Jucharte für Ackerland

1 Mannsmahd (Mattland)

Definition der Flächenmasse Jucharte und Mannsmahd
Die Masse Jucharte und Mannsmahd beschrieben das Land, das ein Mann in einem Tag bearbeiten kann. Aus dieser Grundlage sieht man dass die Definition pro Region und Ort sicher unterschiedlich war.

Flächenmasse vor 1828 (Solothurner Jahrbuch für Geschichte 1990, s. 115)
Früher hiess es nach Haffner eine Jucharte messe 240 Schuh zu 120 Schuh, das entspricht heute ca. 23 Aren. Man sprach aber in den Urbaren von kleinen und grossen Jucharten. Nach der Definition konnte diese schwanken zwischen 32'000 und 72'000 Quadratfuss was einer Fläche von 27 bis 61 Aren entspricht.


Flächenmasse nach 1828
Seit 1828 wurde in ZH, BE, FR, SO, BS, AG, VD, die Jucharte auf 40'000 Quadratfuss festgesetzt, dies entspricht ca. 36 Aren, dieser Wert ist heute noch gültig. Heute wird aber in der Standardeinheit Quadrameter gerechnet.

Quellen:
- Staatsarchiv Solothurn
- Jahrbuch für Solothurner Geschichte 1990, Seiten 88 - 115
- diverse Lehrbücher

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